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Aktuelles zu den Energiepreisbremsen

Die Energiepreisbremsen gelten gemäß der aktuellen Gesetzeslage für alle Kunden.

Das bedeutet unter anderem, dass die Energiepreisbremsen für Stromkunden mit einem Verbrauch ab 100.000 kWh /a sowie Gas-RLM -Entnahmestellen mit einem Verbrauch größer 1,5 GWh/Jahr (oder zugelassene Krankenhäuser unabhängig vom Verbrauch und Messverfahren) bereits mit der Januar-Rechnung berücksichtigt und entsprechend abgerechnet werden sollten.

RLM-Entnahmestellen mit einem Erdgasverbrauch geringer als 1,5 GWh/Jahr, SLP-Lieferstellen sowie sämtliche weitere Strom-Entnahmestellen werden ab März 2023 rückwirkend zum Januar einbezogen. Auch hier erfolgt die Entlastung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Darstellung der Preisbremsen-Entlastung sollte als Gutschriftzeile auf Ihrer Rechnung transparent erfolgen.

Dabei gilt immer, dass die Preisbremsen nur dann greifen, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über dem Referenzpreis liegt.

Wie wird welcher Stromkunde entlastet?

Unterscheidungskriterium ist die Höhe des jährlichen Verbrauchs:

Entnahmestellen mit einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh erhalten 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem Brutto-Referenzpreis von 40 ct/kWh Brutto (Preis inklusive aller Netzentgelte, Messentgelte und sonstiger staatlich veranlasster Preisbestandteile).

Entnahmestellen mit einem Verbrauch von über 30.000 kWh erhalten 70 Prozent ihres Jahresverbrauchs aus 2021 zu einem Netto-Referenzpreis in Höhe von  13 ct/kWh netto (Preis ohne Netzentgelte, Messentgelte und sonstige staatlich veranlasster Preisbestandteile).

Wie wird welcher Gaskunde entlastet?

Unterschieden wird zwischen zwei Gruppen von Gasverbrauchern:

Haushalte/SLP-Kunden einerseits und RLM-Kunden (ab 1,5 Millionen kWh) andererseits.

Haushalte/SLP-Kunden
Diese Kunden erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Brutto für Ihr Gas. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

RLM-Kunden
Die RLM-Kunden erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von         7 ct/kWh netto.

Liegt der Arbeitspreis darunter, profitieren Sie weiterhin von den günstigeren vertraglichen Konditionen und können die weiteren Schritte ignorieren.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber zur Einhaltung der Vorgaben des EU-Beihilferechts Höchstgrenzen für die Entlastungshöhe innerhalb eines Unternehmensverbunds definiert. Als Faustregel kann gelten, dass eine Gesamtförderung von weniger als 2 Mio. EUR (und insbesondere weniger als 150.000 EUR pro Monat) pro Unternehmensverbund vergleichsweise unproblematisch ist, d.h., Kunden, die in einem Unternehmensverbund eine Entlastung von weniger als 150.000 EUR pro Monat erhalten, müssen vorerst nichts weiter veranlassen. Dabei ist zu beachten, dass die Summe der Entlastungen innerhalb eines Unternehmensverbundes für alle Entnahmestellen für Erdgas, Strom und Wärme zusammen zu berücksichtigen ist. Bestimmte weitere gewährte Beihilfen, z.B. im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms, müssen bei der Ermittlung der Beihilfehöchstgrenzen ebenfalls herangezogen und berücksichtigt werden.

Bitte stellen Sie die Einhaltung der beihilferechtlichen Anforderungen sicher. Sollten die gültigen Höchstgrenzen voraussichtlich überschritten werden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Selbsterklärung abzugeben.

Konkret bedeutet dies, dass Kunden mit einer monatlichen Entlastungssumme von mehr als 150.000 EUR, dazu verpflichtet sind, die eine  Selbsterklärung auszufüllen und an Ihren Energieversorger zu senden.

Die Selbsterklärung ist bis zum 31.03.2023 oder, wenn die Informationen erst später vorliegen, unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

Die Vorlage zur Selbsterklärung können Sie jederzeit kostenlos von uns anfordern unter: info@vertragswechsel24.de

Wir bitten um Verständnis, dass wir unsererseits keine rechtliche Beratung oder beihilferechtliche Einordnung vornehmen dürfen.

 

Zuschussprogramm der Bundesregierung Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Ziel des Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist es, die Belastung der Unternehmen abzudämpfen, die einen hohen Bedarf an Energie und somit mit den aktuell hohen Preisen besonders zu kämpfen haben.
Das Programm gewährt den den berechtigten Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu ihren hohen Energiekosten.
Je energieintensiver der Betrieb des Unternehmens ist und je mehr das Unternehmen unter den erhöhten Kosten leidet, desto höher können die Zuschüsse ausfallen.
Die Förderung ist in drei Stufen aufgeteilt, welche nochmals detailliertere Vorgaben mit sich bringen.
In Stufe eins kann ein Unternehmen 250.000 € je Fördermonat erhalten, in der zweiten Stufe 3.125.000 € und in der dritten Stufe 6.250.000 € je Fördermonat. Insgesamt sind die Beträge für den gesamten Förderzeitraum auf 2 Mio. € (1. Stufe), 25 Mio. € (2. Stufe) und 50 Mio. € (3. Stufe) gedeckelt.
Anträge für dieses Programm können bis zum 31.08.2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Nähere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.

Ursachen Strom- und Gaspreisexplosion 2021 und alternative Beschaffungsmethoden

EEX Strom Base 2021

Die Energiepreise haben sich seit Anfang des Jahres in etwa verdoppelt.

Die in 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Großhandelsstrompreise stark unter Druck gesetzt. Mit 30 EURO/MWh lag der mittlere Wert im vergangenen Jahr mehr als 7 EURO/MWh niedriger als im Vorjahr. Die Stromerzeugung hat sich mittlerweile wieder erholt, dadurch steigt auch die Nachfrage nach Steinkohle, was wiederum die Preise für den Brennstoff treibt. Im Juli 2021 erreichte der Preis für Steinkohle mit 15 EURO/MWh ein Niveau wie zuletzt im Jahr 2011.

Auch die Preise für Erdgas sind im Juli 2021 mit mehr als 36 EURO/MWh so hoch wie seit mehr als zehn Jahren nicht mehr. Zum einen sind die Gasspeicher aufgrund des kalten Winters kaum gefüllt, zum anderen ist die Nachfrage wieder gestiegen. Darüber hinaus haben Ausfälle und Wartungsarbeiten an der Infrastruktur die Situation verschärft.

Des Weiteren haben auch die Preise für CO2-Emissionszertifikate, parallel zu den Brennstoffkosten, stark zugelegt. Die Preise im europäischen Emissionshandel kletterten seit Anfang des Jahres von 3 EURO/t CO2 auf einen neuen Höchststand von mehr als 57 EURO/t CO2. Die Verschärfung der europäischen Klimaziele und die stark gestiegenen Gaspreise dürften hierbei eine Rolle spielen.

Denn höhere Gaspreise erhöhen die Nachfrage nach Kohle, beispielsweise in der Stromerzeugung, und damit die Nachfrage nach CO2-Zertifikaten.

Dementgegen hat die Entwicklung der Residuallast, also der Differenz zwischen der Stromnachfrage und der Erneuerbaren-Erzeugung im aktuellen Jahr, nur sehr geringe Auswirkungen auf die Entwicklung der Börsenstrompreise.

Ob die Strompreise auch in den kommenden Monaten auf diesem Niveau bleiben, wird maßgeblich von den Entwicklungen an den Brennstoffmärkten und im europäischen Emissionshandel abhängen. In den kommenden Jahren dürften darüber hinaus die Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken sowie der Neubau von Gaskraftwerken die Merit Order der konventionellen Kraftwerke verändern.

Alternative Beschaffungsmethoden sind nun gefagt 

Nutzen Sie unser Know-How und lassen Sie sich individuell zu Tranchen- und Spotmarktmodellen und weiteren variablen Möglichkeiten der Energiebeschaffung beraten. Tendenziell empfiehlt es sich Strom nur für einen kurzen Zeitraum zu beschaffen, gekoppelt an ein Modell aus dem Kauf Ihrer Grundlast als Band sowie die weitere Eindeckung über Tranchen oder über den Spotmarkt.

Beim Gas tendieren unsere Kunden aktuell zu langfristigen Festpreisverträgen ,um somit einen noch recht "guten" Durchschnittspreis für 36 Monate zu erzielen .

Unser Team steht Ihnen hierzu gern zur Verfügung, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

 

Mehrwert und Transparenz für die Wohnungswirtschaft

Smartmetering in der Wohnungswirtschaft

Ab sofort bieten wir unseren Kunden aus der Immobilienwirtschaft gleich vier Entwicklungsfelder in der Messdienst- und Energiebranche und verschaffen Ihnen nun neue Möglichkeiten, Ihre Prozesse zu optimieren – und mit neuen Lösungen mehr Wertschöpfung zu generieren.

Sie wünschen Ihre Verbrauchsdaten zum Strom, Gas, Wärme und Wasser immer in Echtzeit, und wollen Ihren Mietern oder Eigentümer einen transparenten und flexiblen Service anbieten?

 

Unsere Lösung - Ihre Vorteile

 

Einfachste Selbstabrechnung

Bei maximal automatisierter, digitaler Infrastruktur erfolgt die Abrechnung nahezu ohne Aufwand und sonst übliche Abstimmungen mit diversen Parteien entfallen.

Transparenz aller Daten

Verbrauchsdaten können mit maximaler Taktung erhoben werden, bei Stromzählern maximal im 2-Sekunden-Takt. So können Ineffizienzen identifiziert und behoben werden.

Digitalisierung nach höchstem Standard (BSI)

Alle Datenschutzanforderungen des zuständigen Bundesamts sind erfüllt und alle Parteien vor unsachgemäßer Datenerhebung geschützt.

Wertschöpfung durch Messstellenbetrieb

Die Messung der Hauptzähler für Strom und Gas im Gebäude und die Meldung des Verbrauchs an die Energielieferanten ermöglicht weitere Wertschöpfung und Prozessvorteile.

Unabhängigkeit

Maximale Flexibilität: Im Gegensatz zum traditionellen Messdienstmodell gehören die Daten nun dem Immobilienunternehmen.

Sicherheit zukünftiger Datenstrategien

Strategisch exzellent: Smart-Meter-Gateways in den Liegenschaften können ab 2021 zur exklusiven Nutzung der Daten führen.

Schnellere Abrechnung

Eine Abrechnung zum 1. Januar kann immer zum schnellstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Außer den Kosten der Primärenergie liegen alle Daten im eigenen Haus.